
Richtlinien
Nach wie vor ist weitgehend unbekannt, welche Unterlagen ein
Schriftsachverständiger
benötigt, um das gewünschte
Schriftgutachten
erstellen zu können. Ausführliche Hinweise finden sich in den
• "
Richtlinien
für die Beschaffung von
Schriftproben für die
Handschriftenvergleichung
",
herausgegeben vom Bundeskriminalamt
Wiesbaden
• "
Unterschriftsprüfungen
. Hinweise zur
Material- und Informationsbeschaffung von
Unterschriftsuntersuchungen
",
erhältlich: "Scriptura-Verlag Matthias Michel, Weinheim/Bergstr."
Für eine fundierte
Handschriftenbegutachtung
werden im Regelfall benötigt:
a) die fragliche(n) Urkunde(n) im Original
b) bei fraglichen Unterschriften:
• ca. 15-25 unbefangene Original-Vergleichsunterschriften des
Namenseigners
[je zahlreicher und zeitnäher zum fraglichen Datum, desto besser]
• Ergänzend sind auch Nicht-Originale hilfreich.
[Kopien, Durchschriften]
• 30 eigens für die Untersuchungen gefertigte sog. "Ad-hoc-Unterschriften"
c) bei fraglichen Textschriften / Eintragungen:
• Unbefangene Original-Vergleichstextschriften im fraglichen Schriftsystem
[Umfang: ca. 5 A4-Blätter / je umfangreicher und zeitnäher zum fraglichen Datum,
desto besser]
• Ergänzend sind auch Nicht-Originale hilfreich.
• ggf. Ad-hoc-Textschriften, die von Fall zu Fall unterschiedliche Hinweise
des Sachverständigen erfordern
d) möglichst detaillierte Informationen über die Schriftentstehung:
• Zeit, Örtlichkeit, Schreibunterlage, Schreibhaltung, Schreibsituation
[ggf. ungewöhnliche äußere Einflussfaktoren auf das Schreiben]
• psycho-physische Verfassung des Schreibers
[Stimmung, Krankheit, Verletzung, etc. - ggf. Arztbericht]
• Kurz: Wichtiges über innere und / oder äußere Schreibumstände
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