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Auftraggeber
Justiz -
Schriftexpertisen als Beweismittel
Schriftgutachten
werden überwiegend von der Justiz in Auftrag gegeben.
Staatsanwälte und Richter erbitten die Mithilfe des
Schriftsachverständigen
, wenn Handschriften aller Art auf Urkunden / Schriftstücken für die Ermittlungstätigkeit und gerichtliche Wahrheitsfindung Beweisrelevanz erkennen lassen.
Privatpersonen
Zuweilen wird der Schriftsachverständige auch außergerichtlich durch Privatpersonen, Rechtsanwälte oder Firmen / Behörden / Schulen (etc.) aufgesucht, wenn z.B.
• ein Prozeßrisiko abzuklären ist,
• eine Strafanzeige vermieden werden soll,
• lediglich private Interessen im Vordergrund stehen,
• die kein gerichtliches Nachspiel haben.
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